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Allgemeine Geschäftsbedingungen

SNAP Innovation Softwareentwicklungsgesellschaft mbH - nerilio

Stand: März 2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SNAP Innovation Softwareentwicklungsgesellschaft mbH, Max-Brauer-Allee 50, 22765 Hamburg (nachfolgend „SNAP" oder „Anbieter"), gelten ausschließlich für alle Verträge über die Nutzung der KI-gestützten Chatbot-Plattform nerilio sowie für sonstige Liefer- und Leistungsverträge zwischen SNAP und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SNAP stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn SNAP in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Leistungsbeschreibung

2.1 Plattform und Dienste

SNAP Innovation Softwareentwicklungsgesellschaft mbH bietet mit nerilio eine webbasierte Plattform zur Verwaltung und Durchführung von KI-gestützten Chatbot-Diensten und damit verbundenen Funktionen. Alle vom Kunden konfigurierten, hochgeladenen oder anderweitig genutzten Inhalte gelten als „Nutzerbeitrag". Der Kunde ist für alle von ihm erstellten Nutzerbeiträge allein verantwortlich.

Die Leistung umfasst insbesondere die Bereitstellung der nerilio-Plattform über das Internet, die Verarbeitung von kundenseitig hochgeladenen Inhalten als Wissensbasis, die Generierung KI-gestützter Antworten im Rahmen der vereinbarten Nutzungsgrenzen sowie technischen Support gemäß dem gewählten Tarif. SNAP ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen, bleibt jedoch gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Erfüllung verantwortlich. SNAP behält sich Eigentums- und Urheberrechte an allen im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Unterlagen, Abbildungen, Konzepten und Dokumentationen vor. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von SNAP.

2.2 Abonnement

Der Kunde erwirbt ein Abonnement für den Zugang zu den von SNAP angebotenen nerilio-Diensten, wie im entsprechenden Vertrag oder Produktplan (Free, Basic, Pro oder Enterprise) beschrieben. Der Zugang und die Nutzung des Dienstes sind ausschließlich für den internen Gebrauch des Kunden und seiner autorisierten Nutzer bestimmt.

2.3 Nutzungskontingente

Der Umfang der Leistungen richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Abonnementplan. Jeder Plan beinhaltet Nutzungskontingente, die sich zusammensetzen aus:

Sessions

Eine Session entspricht einem aktiven Gespräch auf einem Gerät zwischen User und KI-Chatbot mit unbegrenzten Rückfragen und unbegrenzter Länge. Eine Session endet nach Inaktivität des Gesprächs nach 120 Minuten.

Dateiuploads

Jeder Plan umfasst Kontingente für die Anzahl der hochladbaren Dateien und den gesamten Speicherplatz.

Sobald eines der genannten Limits erreicht ist, wird die Nutzung der betroffenen Dienste gesperrt. Weitere Anfragen können nur durch ein Upgrade des Abonnements freigeschaltet werden.

2.4 Verbrauchsübersicht

Kunden können ihren aktuellen Verbrauch (Sessions, Speicherplatz, Datenquellen) jederzeit im nerilio-Kundenportal einsehen.

§ 3 Vertragsschluss

Verträge über die Nutzung von nerilio kommen durch Registrierung des Kunden auf der nerilio-Plattform und Freischaltung des Zugangs durch SNAP zustande. Bei kostenpflichtigen Tarifen kommt der Vertrag mit Auswahl des Tarifs und Bestätigung der Zahlungsdaten zustande. Darüber hinaus können Verträge durch Unterzeichnung eines Bestellscheins oder durch schriftliche Auftragsbestätigung von SNAP zustande kommen.

§ 4 Nutzungsrechte

SNAP räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, die nerilio-Plattform im Rahmen des gewählten Tarifs bestimmungsgemäß zu nutzen. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.

Dem Kunden ist untersagt:

  • die Plattform oder Teile davon an Dritte weiterzulizenzieren, zu vermieten oder zu verleasen;
  • Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung der Software vorzunehmen;
  • die Software über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen.

Eine einmalige Weitergabe erworbener Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von SNAP und unter der Bedingung gestattet, dass der bisherige Nutzer alle Kopien vollständig löscht und die Nutzung einstellt.

§ 5 Nutzungsbeschränkungen und Pflichten des Kunden

5.1 Kundenverantwortung

Der Kunde ist für alle Aktivitäten auf seinem Konto sowie auf den Konten seiner autorisierten Nutzer verantwortlich, es sei denn, diese Aktivitäten resultieren aus einem unbefugten Zugriff auf die Plattform, den der Kunde nicht zu vertreten hat. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

  • Zugangsdaten sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben;
  • SNAP unverzüglich zu informieren, wenn Zugangsdaten in unbefugte Hände gelangt sind;
  • geltende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Urheberrecht und Datenschutzrecht, einzuhalten;
  • keine Maßnahmen zu ergreifen, die die Infrastruktur von SNAP unverhältnismäßig belasten;
  • die vereinbarten Systemvoraussetzungen einzuhalten; die Nichterfüllung schließt Gewährleistungsansprüche aus.

5.2 Verbotene Nutzung

Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst nicht zu modifizieren, zu dekompilieren oder zu versuchen, den Quellcode des Dienstes zu extrahieren. Der Kunde wird den Dienst nicht in einer Weise nutzen, die gegen geltendes Recht verstößt oder die Integrität des Dienstes gefährdet. Darüber hinaus ist es dem Kunden untersagt:

  • rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende oder schädigende Inhalte hochzuladen oder zu verbreiten;
  • die Plattform oder Teile davon an Dritte weiterzulizenzieren, zu vermieten oder zu verleasen;
  • automatisierte Zugriffe (Scraping, Bots) auf die Plattform ohne ausdrückliche Genehmigung von SNAP durchzuführen;
  • Sicherheitsmechanismen der Plattform zu umgehen oder zu deaktivieren.

§ 6 Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils aktuellen Preisblatt von SNAP für nerilio. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus, je nach gewähltem Zahlungsrhythmus.

Preisänderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

§ 7 Lieferzeit und Verfügbarkeit

Die Freischaltung der nerilio-Plattform erfolgt nach Vertragsschluss und vollständiger Klärung etwaiger technischer Fragen. SNAP erfüllt Leistungsverpflichtungen nur, soweit der Kunde seinerseits zur rechtzeitigen Mitwirkung verpflichtete Handlungen erbringt.

SNAP bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, kann jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit garantieren. Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb der Hauptnutzungszeiten durchgeführt und vorab angekündigt. Störungen durch höhere Gewalt, Maßnahmen Dritter oder Infrastrukturprobleme begründen keinen Anspruch auf Vergütungsminderung.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren und bereitgestellte Software bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von SNAP. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.

§ 9 Gewährleistung bei Sachmängeln

Für den kostenfreien Tarif (Free) wird keine Gewährleistung übernommen. Für kostenpflichtige Tarife gilt: Mängel sind innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei SNAP anzuzeigen. SNAP ist berechtigt, Mängel durch Nachbesserung oder Neubereitstellung zu beheben.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die entstehen durch:

  • unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit;
  • Änderungen oder Eingriffe des Kunden in die Software;
  • Nichteinhaltung der vereinbarten Systemvoraussetzungen;
  • unsachgemäße Nutzung durch den Kunden oder Dritte.

Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Bereitstellung.

§ 10 Rechtsmängelgewährleistung

SNAP steht dafür ein, dass die vertragsgemäße Nutzung der nerilio-Plattform keine Schutzrechte Dritter verletzt. Im Falle einer Schutzrechtsverletzung ist SNAP berechtigt, nach eigener Wahl die erforderlichen Lizenzen zu erwerben, die Software anzupassen oder durch eine gleichwertige Lösung zu ersetzen. Die Verjährungsfrist für Rechtsmängelansprüche beträgt 1 Jahr.

§ 11 Haftung

SNAP haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aufgrund von Garantieverletzungen sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SNAP oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SNAP nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden ist auf den Kaufpreis bzw. die jährliche Vergütung begrenzt.

KI-Haftungsausschluss

nerilio generiert Antworten auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Inhalte unter Einsatz von KI-Sprachmodellen. SNAP übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vom KI-Assistenten generierten Antworten. Der Kunde ist verpflichtet, für kritische Entscheidungen relevante Informationen eigenverantwortlich zu prüfen. Die Nutzung des KI-Assistenten ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung.

Im Sinne des EU AI Act wird nerilio als unterstützendes Werkzeug mit begrenztem Risiko eingesetzt. Der Assistent ist über einen Hinweisbanner klar als KI erkennbar und trifft keinerlei automatisierte Entscheidungen mit Rechts- oder Leistungsfolgen.

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

SNAP verarbeitet Kundenkontaktdaten für die Durchführung der Vertragsbeziehung gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO.

Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung von nerilio personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher; SNAP handelt als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Es wird eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) abgeschlossen.

Es werden keine personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert und keine Daten zur Weiterentwicklung oder zum Training von KI-Modellen verwendet. Die Verarbeitung aller Daten erfolgt ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union. Ein Datentransfer in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union findet nicht statt.

§ 13 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei dauerhaft geheim zu halten und ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

§ 14 Vertragslaufzeit und Kündigung

Verträge mit monatlicher Abrechnung können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Jahresverträge können mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Pflichten dieser AGB verstößt und den Verstoß trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt, oder wenn über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.

Mit Wirksamkeit der Kündigung endet die Nutzungsberechtigung für die nerilio-Plattform. Die vom Kunden hochgeladenen Inhalte und Daten werden innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 15 Änderungen der AGB

SNAP behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zu ändern. Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf dieses Widerspruchsrecht und die Bedeutung des Schweigens wird SNAP in der Mitteilung gesondert hinweisen.

§ 16 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 17 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. SNAP ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Erfüllungsort ist der Sitz von SNAP in Hamburg.

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